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Höchstgeschwindigkeit

Cityel Basic

In der Schweiz

45/50 je nach Zulassung (Dreirad-Motorrad (Führerschein F/A1 bzw. Motorrad F2))

CityEl Fact Four

57 kmh ab Werk. Laut Tacho etwas höher. Bei geänderter Geschwindigkeitsbegrenzung auch bis ca. 70 kmh.

Bei Umbauten

Fahrzeugscheine

Schweiz Miniel 50 kmh:

miniel50.jpg

Geschwindigkeitsschilder

nachfolgend der betreffende Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§58 Geschwindigkeitsschilder
(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.
(2) Das Schild muß kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben.Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.
….
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger 2. als 100 km/h,
3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.
….
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden…

Siehe auch

Links

cityel_hoechstgeschwindigkeit.txt · Zuletzt geändert: 2007/07/18 14:09 (Externe Bearbeitung)