Beleuchtung in D
Stand 1990
Bremsleuchten
Zusammenbau mit Schlußleuchten zulässig. Bei Ineinanderbau von Brems-und Schlußleuchten muß das Verhältnis der tatsächlichen Lichtstärke 5:1 betragen.
Zusatzbremsleuchten
Montage außen oder hinter der Rückscheibe. Funktion mit den Hauptbremsleuchten. Maximalwert 60 cd.
Nebelschlußleuchten
Ein oder zwei Nebelschlußleuchten Farbe rot zugelassen. Die sichtbare leuchtende Fläche in Richtung der Bezugsachse darf 140 cm² nicht übersteigen. Die Schaltung muß sicherstellen, daß Nebelschlußleuchten nur eingeschaltet werden können, wenn Ablend-, Fern- oder Nebellicht in Funktion ist. sie müssen unabhänig von Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können. Vorgeschriebene Kontrolleuchte gelb. Nebelschlußleuchten benötigen nur Fahrzzeuge die über 60 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit haben.
Rückfahrleuchten
Es sind ein oder zwei Rückfahrleuchten, Farbe weiß, zulässig. Die Schaltung muß sicherstellen, daß Rückfahrleuchten nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und eingeschalteter Zündung leuchten können.
Kennzeichenleuchte
Das hintere Kennzeichen muß so beleuchtet sein, daß es bei Nacht auf 25 m lesbar ist. Auf der gesamten Kennzeichenfläche muß die Leuchtdichte mindestens 2,5 cd/m² betragen.