Beleuchtung in D

Stand 1990


Bremsleuchten

Zusammenbau mit Schlußleuchten zulässig. Bei Ineinanderbau von Brems-und Schlußleuchten muß das Verhältnis der tatsächlichen Lichtstärke 5:1 betragen.

Zusatzbremsleuchten

  • Montage außen oder hinter der Rückscheibe. Funktion mit den Hauptbremsleuchten. Maximalwert 60 cd.
  • Nebelschlußleuchten

  • Ein oder zwei Nebelschlußleuchten Farbe rot zugelassen. Die sichtbare leuchtende Fläche in Richtung der Bezugsachse darf 140 cm² nicht übersteigen. Die Schaltung muß sicherstellen, daß Nebelschlußleuchten nur eingeschaltet werden können, wenn Ablend-, Fern- oder Nebellicht in Funktion ist. sie müssen unabhänig von Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können. Vorgeschriebene Kontrolleuchte gelb. Nebelschlußleuchten benötigen nur Fahrzzeuge die über 60 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit haben.
  • Rückfahrleuchten

  • Es sind ein oder zwei Rückfahrleuchten, Farbe weiß, zulässig. Die Schaltung muß sicherstellen, daß Rückfahrleuchten nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und eingeschalteter Zündung leuchten können.
  • Kennzeichenleuchte

  • Das hintere Kennzeichen muß so beleuchtet sein, daß es bei Nacht auf 25 m lesbar ist. Auf der gesamten Kennzeichenfläche muß die Leuchtdichte mindestens 2,5 cd/m² betragen.

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