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Info von Citycom: Der CityEL als Kleinkraftrad
Seit mehreren Jahren gibt es bereits die Möglichkeit den CityEL als „Dreirädiges Kleinkraftrad“ zu fahren. Die Vorteile dieser Zulassung mit „Mopedkennzeichen“ sind folgende:
Doch was Vorteile hat, bringt auch Nachteile mit sich:
(Stand Okt.07)
Wenn Sie Ihren CityEL zum „Dreirädigen Kleinkraftrad“ ummelden wollen, sind wir Ihnen bei dem Ablauf mit einem Unterlagensatz behilflich. Senden Sie uns dazu folgende Daten:
Für eine Kostenpauschale von 10.-EURO senden wir Ihnen den Unterlagensatz zu, mit dem bei fast allen TÜV-Stellen in Deutschland die Ausstellung einer Betriebserlaubnis problemlos machbar ist.
aus Forum: http://forum.mysnip.de/read.php?363,217410,217419
Aus http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf:
Anhang 2 zu §2 Abs. 2
„„Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor ( z.B. Elektromotor, …) werden der Schadsstoffgruppe 4 zugeordnet“
… ein City EL bekommt also definitiv keine Plakete!
Notwendig ist die Plakette für ein City El oder ein Twike in Deutschland nicht da ein Fahrzeug mit Dreiräderen siehe Bundesgesetzblatt Anhang 3 Punkt 4 Steht auf Blatt 2225 des Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 46 oder im obigen Link Piktogramm 8
siehe auch im Forum: http://forum.mysnip.de/read.php?363,264601
Für die Typisierung als Moped gilt (wegen unsicherer Gesetzeslage, das „Moped“ ist einspurig - unser City-El aber mehrspurig): Abblendlicht immer an!
Da das Motordreirad L5e eindeutig ein mehrspuriges Kraftrad ist, ist Licht am Tag NICHT verpflichtend.
Für die Typisierung als Motordreirad (sofern Bauartgeschwindigkeit ab 60km/h!) gilt auf der Autobahn die übliche Vignettenpflicht. Da das Fahrzeug mehrspurig ist muss eine Auto-vignette geklebt werden! (Die günstigere Motorradvignette ist nicht erlaubt)
Für beide Versionen gilt: Da es ein mehrspuriges Fahrzeug ist sind Motorradparkplätze tabu - es müssen normale Parkplätze verwendet werden und natürlich muss ein etwaiges Parkticket gelöst werden! (Wiederum bei Mopedtypisierung nicht eindeutig: Laut Gesetz dürfen nur einspurige Fahrzeuge auf diesen Parkplätzen parken. Das „Moped“ ist zwar einspurig aber unser City-El… na ihr wisst schon)
Weiters gibt es für beide Versionen KEINE Winterreifenpflicht. (Stand 29. KFG-Novelle) Nachzulesen auch beim ARBÖ unter http://www.arboe.at/2978.html
Linkes Bild: Fahrzeugschein mit Zulassung als Motorrad 40km/h mit weissem Kennzeichen in SO (ev. Fehler der Behörde, da Motorrad-Dreirad = 40 km/h, Typengenehmigung 6M35 02 und gelbes Schild ). Dadurch Wechselkennzeichen mit Twike ermöglicht! Versicherung bei 35% ca. 90,-/J. CHF. (Miniel 50km/h Motorrad bei Typengenehmigung 6M35 03 weisses Schild).
Rechtes Bild: Zulassung als Motorrad 50km/h mit weissem Kennzeichen in St Gallen. Versicherung bei 35% ca. 90,-/J. CHF.Typengenehmigung 6M35 03 bei Serie 3000 und 6C4002 bei Serie 4000. (Bei diesen Beispielen)
Eine Änderung der Typengenehmigung 40 bzw. 50 km/h ist mit Gutachten des Generalimporteurs (www.sunel.ch, Sunel AG, Herr Eichberger) möglich. (Nicht ganz billig: Transport des unverbastelten Els zu sunel, dort ein paar Fränkli für's Gutachten und dann MFK-Kosten…)
Alle unter 60km/h fahrenden Fahrzeuge müssen mit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit gekennzeichnet werden, und zwar ausschliesslich auf dem Heck. Die City-El Version für 50km/h MUSS mit einem 50km/h Schild (spezielles kleines Schild, bei Sunel.ch beziehbar für CHF 4.-) gekennzeichnet werden. Gemäss Aussage des Strassenverkehrsamtes geht es nicht darum dass andere sehen wie schnell man effektiv fahren kann, sondern mit welcher Geschwindigkeit sie bei dir rechnen müssen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn das City EL schneller fahren kann. (mit 40 sind ganz offiziel 45 erlaubt, mit 50 55…) Entscheidend ist die im Fahrzeugausweis angegebene Geschwindigkeit unter „Verfügungen“ (Pos 118 und 183). Fährt das City-El serienmässig oder nach Aufrüstung schneller als 60km/hm wie zum Beispiel die 48V Fact Four Version, muss sie von Strassenverkehrsamt abgenommen werden und das Schild mit der Vmax entfällt.
Benötigte Führerausweise dür die verschiedenen Versionen, gemäss StvA:
Gemäss ausgehändigter Aussage des StvA, wird aus folgenden Gründen nicht mehr Kat A1 (wie früher) verlangt, sondern B, resp. mindestens B1:
Die Merkblätter zu den Fahrzeugkategorien für sind auf allen Webseiten der Strassenverkehrsämtern der Kantone einsehbar. Unter Kategorie B (auch B1, lediglich mit Gewichtsbeschränkung, steht klipp und klar:
ZITAT: „Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.“
Derzeit herrscht in der Schweiz ein Chaos bezüglich den verschiedenen Prüfungen und Fahrzeugzulassungen bei Kleinmotorrädern, wie auch den Alternatvfahrzeugen, zumal hierzulande der Trend erst richtig entdeckt wird und unsere Gesetzgebung solche Fahrzeuge lange einfach ignorierte oder diese kurzerhand in eine bestehende Kategorie einschob. Am besten, man geht bei Zweifel persönlich vorbei, mit Fahrzeugdokumenten und Führerschein und fragt direkt nach. Bei einer Einlösung eines City-El oder Twikes steht neu nun auch im Fahrzeugausweis, „Dreirädriges Motorfahrzeug CODE: 67“ oder „Motorrad-Dreirad CODE:62“ Nicht verwissren lassen. Dies ist eine technische Angabe und bezieht sich nicht auf den erforderlichen Ausweis!